Zum Inhalt springen
DE
Anmelden

Bild-, Foto- und Medienrichtlinie

Stand: September 2026

1. Zweck und Verantwortlichkeiten

Diese Richtlinie unterscheidet die verschiedenen Arten von Bildern und Medien auf und im Umfeld von TreckerTreck.info. Die Plattform stellt technische Funktionen zum Hochladen, Speichern und Anzeigen bereit. Sie ist niemals selbst Veranstalter einer Veranstaltung. Nutzer, Veranstalter/Event-Manager, Fotografen, Pressevertreter und Zuschauer bleiben für die von ihnen erstellten, hochgeladenen oder veröffentlichten Inhalte und die dafür erforderlichen Rechte verantwortlich.

Wer Medien hochlädt oder zur Veröffentlichung freigibt, muss insbesondere Urheber-, Nutzungs-, Marken-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte sowie datenschutzrechtliche Vorgaben beachten. Eine Freigabe für einen bestimmten Zweck erlaubt nicht automatisch eine Nutzung für andere Zwecke oder Kanäle.

2. Profilfotos von Nutzern

  • Erstellung: Das Foto wird vom Nutzer selbst erstellt oder von ihm mit den erforderlichen Rechten hochgeladen.
  • Entscheidung über die Veröffentlichung: Der Nutzer entscheidet über den Upload und seine Sichtbarkeit. Die Anzeige des Profilfotos auf Teilnehmerlisten ist Opt-in und standardmäßig ausgeschaltet.
  • Grundlage: Die Anzeige erfolgt aufgrund der bewussten Freigabe des Nutzers für den jeweiligen Plattformzweck. Für jede andere Nutzung ist eine gesonderte Grundlage erforderlich.
  • Erscheinungsort: Je nach Freigabe im Nutzerprofil und auf dafür vorgesehenen Teilnehmerdarstellungen der Plattform.
  • Entfernung: Der Nutzer kann seine Sichtbarkeitseinstellung ändern oder die Entfernung über das Meldeformular beziehungsweise per E-Mail beantragen.

3. Fahrzeugfotos

  • Erstellung: Fahrzeugfotos werden von Nutzern oder von ihnen beauftragten Personen erstellt und vom Nutzer hochgeladen.
  • Entscheidung über die Veröffentlichung: Der Nutzer entscheidet über Upload und Sichtbarkeit. Fahrzeugbilder sind auf Teilnehmerlisten standardmäßig sichtbar; die Einstellung ist Opt-out und kann vom Nutzer ausgeschaltet werden.
  • Grundlage: Die Plattformanzeige beruht auf dem Upload und der Sichtbarkeitsentscheidung des Nutzers. Sind Personen, fremde Logos oder geschützte Gestaltungen erkennbar, muss der Nutzer auch hierfür die erforderlichen Rechte und eine datenschutzrechtliche Grundlage haben.
  • Erscheinungsort: Im Fahrzeugprofil und, solange die Sichtbarkeit aktiviert ist, auf Teilnehmer-, Start- oder Ergebnisdarstellungen, die ein Fahrzeugbild vorsehen.
  • Entfernung: Über die eigene Sichtbarkeitseinstellung, das Meldeformular oder per E-Mail.

4. Eventfotografie durch Veranstalter oder akkreditierte Fotografen

  • Erstellung: Aufnahmen werden durch den Veranstalter, dessen beauftragte Personen oder akkreditierte Fotografen erstellt.
  • Entscheidung über die Veröffentlichung: Der Veranstalter beziehungsweise der für die Aufnahme verantwortliche Fotograf entscheidet im Rahmen seiner Befugnisse, ob eine Aufnahme veröffentlicht wird. Eine Akkreditierung allein begründet kein uneingeschränktes Veröffentlichungsrecht.
  • Grundlage: Der Verantwortliche für die Aufnahme muss vorab prüfen, ob Einwilligung, Vertrag, berechtigtes Interesse, eine Vorschrift des Kunsturhebergesetzes oder eine andere gesetzliche Grundlage die konkrete Aufnahme und Nutzung trägt.
  • Erscheinungsort: Je nach erteilter Freigabe in Eventgalerien, Veranstaltungsberichten oder anderen ausdrücklich benannten Bereichen der Plattform.
  • Entfernung: Anfragen sind an den Veranstalter oder Fotografen zu richten und können zusätzlich über das Meldeformular oder per E-Mail an den Plattformbetreiber übermittelt werden.

5. Fotografien von Teilnehmern

  • Erstellung: Teilnehmer können durch Veranstalter, akkreditierte Fotografen, Presse oder andere anwesende Personen fotografiert werden.
  • Entscheidung über die Veröffentlichung: Die Person oder Stelle, die das Bild veröffentlicht, entscheidet über die konkrete Auswahl und trägt dafür die Verantwortung. Der Veranstalter muss beauftragte Fotografen angemessen anweisen.
  • Grundlage: Erkennbare Teilnehmer dürfen nur veröffentlicht werden, wenn für den konkreten Kontext eine Einwilligung oder eine andere tragfähige gesetzliche Grundlage besteht. Teilnahme an einer Veranstaltung ist nicht automatisch eine pauschale Einwilligung in jede Mediennutzung.
  • Erscheinungsort: Nur in dem Bereich und für den Zweck, der von der jeweiligen Grundlage gedeckt ist, etwa in einer Eventgalerie oder Veranstaltungsdokumentation.
  • Entfernung: Betroffene können sich an Veranstalter, Fotograf, das Meldeformular oder per E-Mail an den Plattformbetreiber wenden.

6. Fotografien durch Zuschauer

  • Erstellung: Zuschauer erstellen Aufnahmen in eigener Verantwortung und müssen Hausordnung, Anweisungen des Veranstalters und Rechte abgebildeter Personen beachten.
  • Entscheidung über die Veröffentlichung: Der jeweilige Zuschauer entscheidet über seine Veröffentlichung und ist dafür verantwortlich. Die bloße Aufnahme bei einer öffentlichen Veranstaltung erlaubt nicht jede Veröffentlichung.
  • Grundlage: Der Zuschauer muss vor Veröffentlichung selbst prüfen, ob Einwilligung oder eine gesetzliche Erlaubnis besteht.
  • Erscheinungsort: Auf der Plattform nur, wenn eine vorgesehene Upload-Funktion genutzt wird und die erforderlichen Rechte vorliegen; außerhalb der Plattform nach Verantwortung des Zuschauers und der jeweiligen Veröffentlichungsstelle.
  • Entfernung: Zunächst beim veröffentlichenden Zuschauer oder Dienst; bei einer Veröffentlichung auf der Plattform zusätzlich über das Meldeformular oder per E-Mail.

7. Werbliche Nutzung

  • Erstellung: Werbemittel können durch Veranstalter, deren Dienstleister oder andere werbende Stellen erstellt werden.
  • Entscheidung über die Veröffentlichung: Die jeweils werbende Stelle entscheidet und trägt die Verantwortung; eine Veröffentlichung auf der Plattform oder Teilnahme am Event ist keine automatische Werbefreigabe.
  • Grundlage: Für erkennbare Personen ist regelmäßig eine gesonderte, zweckbezogene Einwilligung oder eine andere tragfähige gesetzliche Grundlage erforderlich. Rechte an Bild, Text, Musik, Logos und Marken sind zusätzlich zu klären.
  • Erscheinungsort: Nur in den ausdrücklich vereinbarten Werbemitteln und Kanälen, etwa Flyer, Plakate, Anzeigen oder digitale Kampagnen.
  • Entfernung: Gegenüber der werbenden Stelle; bei Inhalten auf der Plattform auch über das Meldeformular oder per E-Mail.

8. Presse- und Mediennutzung

  • Erstellung: Presse- und Medieninhalte werden durch Pressevertreter, Veranstalter oder hierfür beauftragte Personen erstellt.
  • Entscheidung über die Veröffentlichung: Presse und Medien entscheiden im Rahmen ihrer eigenen rechtlichen Verantwortung. Für die Bereitstellung von Profildaten im Pressekit entscheidet der Nutzer über eine separate Pressefreigabe.
  • Grundlage: Die Pressefreigabe auf der Plattform ist ein gesondertes Opt-in und standardmäßig ausgeschaltet. Ein Pressekit wird nur erzeugt, wenn das Profil öffentlich ist und zusätzlich die Pressefreigabe erteilt wurde. Gesetzlich eigenständige journalistische Befugnisse bleiben davon unberührt und sind von der jeweiligen Medienstelle zu prüfen.
  • Erscheinungsort: Freigegebene Daten können im Pressekit bereitgestellt werden; eine spätere Veröffentlichung erfolgt in den Medien der verantwortlichen Presse- oder Medienstelle.
  • Entfernung: Die Pressefreigabe kann in den eigenen Einstellungen geändert werden. Für bereits durch Dritte veröffentlichte Inhalte ist die jeweilige Medienstelle anzusprechen; zusätzlich stehen Meldeformular und E-Mail für Plattforminhalte zur Verfügung.

9. Nutzung in sozialen Medien

  • Erstellung: Beiträge werden durch Veranstalter, Nutzer, Fotografen oder sonstige Betreiber des jeweiligen Social-Media-Kontos erstellt.
  • Entscheidung über die Veröffentlichung: Der Betreiber des veröffentlichenden Kontos entscheidet und ist verantwortlich. Eine Freigabe auf TreckerTreck.info umfasst nicht automatisch soziale Netzwerke.
  • Grundlage: Für die Übernahme erkennbarer Personen oder personenbezogener Plattforminhalte ist eine gesonderte, auf den Social-Media-Zweck bezogene Einwilligung oder eine andere tragfähige gesetzliche Grundlage erforderlich.
  • Erscheinungsort: Nur auf den konkret benannten Social-Media-Kanälen und im vereinbarten Umfang.
  • Entfernung: Beim Betreiber des jeweiligen Kontos und über die Meldewege des sozialen Netzwerks; betrifft die Quelle auf der Plattform, zusätzlich über das Meldeformular oder per E-Mail.

10. Fotos der technischen Abnahme

Fotos, die im Rahmen der technischen Abnahme erstellt oder hochgeladen werden, dienen ausschließlich der internen Veranstaltungsabwicklung. Sie werden nicht öffentlich angezeigt und 30 Tage nach dem Ende der Veranstaltung gelöscht. Über ihre Erstellung entscheidet der Veranstalter im Rahmen der tatsächlich erforderlichen Abnahme; er muss die Teilnehmer informieren und eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung bestimmen. Rückfragen oder Löschanliegen können an den Veranstalter oder den Plattformbetreiber gerichtet werden, wobei gesetzliche Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten im Einzelfall zu berücksichtigen sind.

11. Minderjährige

Bei identifizierbaren Bildern Minderjähriger ist besondere Zurückhaltung geboten. Veranstalter, Fotografen und veröffentlichende Stellen müssen Alter, Motiv, Kontext, Reichweite und mögliche Risiken besonders sorgfältig prüfen und erforderliche Erklärungen der Sorgeberechtigten außerhalb der Plattform einholen und dokumentieren. Öffentliche Kontaktdaten Minderjähriger dürfen nicht veröffentlicht werden.

Die Plattform verfügt derzeit über keinen eingebauten Ablauf zur Einholung elterlicher Einwilligungen. Eltern und Sorgeberechtigte können einer Aufnahme oder Veröffentlichung praktisch direkt beim Veranstalter widersprechen oder den Betreiber über das Meldeformular oder per E-Mail kontaktieren.

12. Entfernung, Widerruf und Prüfung

Nutzer können die verfügbaren eigenen Sichtbarkeitseinstellungen verwenden. Darüber hinaus können Betroffene, Eltern oder Sorgeberechtigte und Rechteinhaber eine konkrete Veröffentlichung über das Meldeformular oder per E-Mail an info@treckertreck.info melden. Hilfreich sind der Link zum Inhalt, eine kurze Beschreibung des Anliegens und Angaben, die eine Zuordnung ermöglichen.

Jede Anfrage wird praktisch geprüft und an den zuständigen Veranstalter oder Inhalteanbieter weitergegeben, soweit dies erforderlich ist. Eine Löschung kann nicht in jedem Fall zugesagt werden, etwa wenn zwingende Aufbewahrungspflichten, Beweissicherungsinteressen oder andere überwiegende gesetzliche Gründe entgegenstehen. Ist eine Entfernung rechtlich geboten, wird sie für den von der Plattform kontrollierten Bereich umgesetzt. Bereits von unabhängigen Dritten veröffentlichte Kopien müssen bei diesen Stellen gesondert beanstandet werden.